Die Liberalen Hochschulgruppen NRW fordern die Landesregierung auf, im Sinne der universitären Freiheit auf Anwesenheitspflichten zu verzichten!

Düsseldorf, den 31.01.18: Als Liberale Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen begrüßen wir, dass die neue Landesregierung zügig die Reform des rot-grünen Hochschulzukunftsgesetzes forciert. Wir wollen den Gesetzgebungsprozess konstruktiv und kritisch begleiten.

Die in den Eckpunkten der Reform vorgesehene Stärkung der Hochschulautonomie gegen ber der Landesregierung empfinden wir als wichtigen Schritt. Zentrale Vorgaben der Politik greifen in die Freiheit von Forschung und Lehre ein und behindern den Wettbewerb um höchste Studiumsqualit t und Forschungsleistungen.

Als Liberale stehen wir für das Prinzip der Subsidiarität. Allerdings ist das Interesse an einer möglichst großen Hochschulautonomie abzuwägen mit der universitären Freiheit der Studenten und dem Interesse an modernen Studienbedingungen. Die Freigabe von Anwesenheitspflichten erachten wir als unvereinbar mit dem Bild des mündigen Studenten. Sie sind nur im gesetzlichen Rahmen, der jetzt besteht, sinnvoll. Die Forderung der Landesregierung widerspricht auch der forcierten Digitalstrategie. Eine Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten in ausgewählten Lehrveranstaltungen kommt allenfalls in Betracht, wenn eine hochschulinterne Rechtsgrundlage mit qualifizierter Mehrheit und auch der Mehrheit der studentischen Vertreter beschlossen wurde.

Die Viertelparität als obligatorisches Strukturprinzip in den akademischen Gremien abzuschaffen ist im Sinne der Hochschulautonomie begrüßenswert. Die strikt formale Gleichbehandlung aller Gruppen und die Anzahl und Abgrenzung derselben kann nicht stets auch dem Bedürfnis nach angemessener Berücksichtigung aller Interessen Rechnung tragen. Allerdings müssen Änderungen der bisherigen Struktur an hohe Hürden geknüpft werden.

Studienbeiräte sind ein besonderes Instrument für die Studenten, Einfluss zu nehmen. Zugleich sind dort nur jene Statusgruppen vertreten, die an der Freiheit von Forschung und Lehre als Lehrende und Lernende teilhaben. Ihre Streichung allein aus Gründen der schnelleren Beschlussfassung ist sehr zweifelhaft. Zumindest die Kombination aus einer Abschaffung der verpflichtenden Gruppenparität und einer Abschaffung der obligatorischen Studienbeiräte droht die studentische Mitbestimmung stark einzuschränken. Als Alternative wäre insbesondere denkbar, in dem eigentlichen Entscheidungsorgan bei Fragen der Studiengestaltung differenzierte Stimmgewichtungen einzuführen. So könnte das zusätzliche Organ Studienbeirat gestrichen und gleichwohl studentischen Interessen angemessen Rechnung getragen werden.
Wir begrüßen die positive Haltung der Landesregierung zum Thema Digitalisierung. Allerdings würden wir uns weitergehende Maßnahmen wünschen, zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf papierlose Kommunikation mit der Univerwaltung. Nicht nur die Universität, auch die Studenten müssen entlastet werden!