Bildung ist die wichtigste Ressource unseres Landes. Je besser die Bildung unserer Bürger ist, desto mehr Wohlstand können wir auf der Grundlage innovativer Technologien und fortschrittlicher Ideen erwirtscha]en. Für die Liberale Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen ist das Studieren an einer Hochschule aber auch eine Möglichkeit, den persönlichen Lebensweg zu bestreiten. Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen empfinden es als unerlässlich, den Studierenden während des Studiums so viele Freiheiten wie möglich zu gewähren, damit alle Potenziale umfassend genutzt werden können. Im Zeitalter der Digitalisierung gibt es noch weitgehend ungenutzte Möglichkeiten, das Studium freier zu gestalten. Diese wollen wir nutzen, damit Deutschland Vorreiter in exzellenter Hochschulbildung wird.

I. DIGITALISIERUNG VORANTREIBEN

In vielen Hochschulen in NRW gibt es immer noch starke Defizite im Bereich der Digitalisierung. Das Land soll ein Programm zur Verbesserung des digitalen Studiums entwickeln, das Hochschulen dazu zweckgebunden Geld zur Verfügung stellt. Dieses Geld kann beispielsweise eingesetzt werden, um das Aufzeichnen von Vorlesungen zu ermöglichen, oder zusätzliches Personal für die Erstellung und Wartung digitaler Plattformen einzustellen. Es soll ein Preis als Exzellenzinitiative für Digitalisierung, ausgeschrieben werden, der an die Hochschule mit dem besten Digitalisierungskonzept vergeben werden soll. Hochschulen mit einem Digitalisierungskonzept sollen eine obligatorische Förderung erhalten. Bei der Auswahl der Professoren soll im Rahmen von Berufungsverfahren die Bereitschaft für die Nutzung von digitalen Medien im Rahmen einer allgemeinen und offenen Weiterentwicklung der Lehre in Betracht gezogen werden. Das Land soll freiwillige Schulungen für Professoren und die Univerwaltung anbieten, die die Nutzung von digitalen Hilfsmiaeln beibringt.

II. WISSEN ZUGÄNGLICH MACHEN

Information und Wissen sollen grundsätzlich keine Ressourcen sein, die nur einem ausgewählten Kreis zur Verfügung stehen. Im Sinne der persönlichen Weiterentwicklung soll es weitgehend ermöglicht werden, frei an Wissen zu gelangen.

Es muss Studierenden ermöglicht werden, an ihrer eigenen Hochschule auch Vorlesungen zu hören, die nicht zu dem Studiengang gehören, in dem sie eingeschrieben sind. Der Besuch dieser Vorlesungen soll auch durch eine Prüfung zertifiziert werden können. Deswegen fordern die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen die Schaffung der Möglichkeit, sich ohne jeglichen Hürden für fachfremde Module anmelden zu können. Fachfremde Studierende müssen dabei nachrangig behandelt werden, facheigene Studierende haben bei der Vergabe von Plätzen Priorität.

Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen befürworten, wenn Lehrende universitäre Lehrmaterialien auch Personen zugänglich machen, die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind. Hochschulen sollen darin unterstützt werden, Lehrmaterialien wie Vorlesungsfolien oder Vorlesungsstreams öffentlich zugänglich zu machen. Diese Unterstützung kann beispielsweise in der Form von zweckgebundenen Geldern oder der Bereitstellung einer Plattform auf der Lehrmaterialen veröffentlicht werden können, stacinden.

Damit es Dozenten einfach, rechtssicher und unbürokraTsch möglich ist, urheberrechtlich geschütztes Material für die nicht-kommerzielle Lehre zu verwenden, muss das Urheberrechtsgesetz entsprechend angepasst werden. Die Begrenzung der in §60 UrhG geregelten Nutzungsregeln von urheberrechtlich geschütztem Material auf einen begrenzten Personenkreis muss aufgehoben werden. Wenn Dozenten an Hochschulen ihre Vorlesungsfolien veröffentlichen, soll keine zusätzliche Vergütung an den Rechteinhaber gezahlt werden müssen und er muss nicht über die Nutzung informiert werden. Dozenten müssen in den Unterlagen auf die Quelle verweisen.

Forschung an Hochschulen wird fast ausschließlich aus staatlichen Miaeln finanziert, deswegen fordern die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen, dass Ergebnisse aus Forschung ohne private Finanzierung oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt werden.

III. HOCHSCHULGREMIEN

Die studentische Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebens an der Hochschule. Die Mitgliedschaft der Studierenden in der Verfassten Studierendenschaft muss den Studierenden freigestellt sein. Durch die Vertretung von Studierenden in Gremien der Hochschule sowie die Schaffung eines Studierendenparlaments können die Interessen der Studierenden an der Hochschule angemessen vertreten werden. Diese Vertretung muss weiterhin gewährleistet werden. Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen sprechen sich deswegen für die Beibehaltung der Gruppenparität im Senat als gesetzliches Regelmodell aus.

Der Hochschulrat ist ein wichtiges Gremium der Hochschulen und eine sinnvolle Schnittstelle zur Wirtschaft. Die Einbeziehung des Hochschulrates bei wichtigen hochschulpolitischen Fragen muss stacinden. In der derzeitigen Ausgestaltung hat der Hochschulrat im Vergleich mit anderen Gremien allerdings zu viel Macht. Bei der Wahl des Hochschulpräsidenten kann ein einzelnes Mitglied des Hochschulrates fast eine gesamte Statusgruppe des Senats überstimmen. Deswegen fordern die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen die Änderung des Stimmgewichtes des Hochschulrates bei der Hochschulwahlversammlung auf das Stimmgewicht jeder anderen Gruppe des Senates. Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen empfinden die derzeitige Stellungnahmebefugnis des Hochschulrates für den Hochschulentwicklungsplan als ausreichend und sprechen sich gegen die Ausweitung zu einer Zustimmungerfordnis aus. Die Delegation von Befugnissen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft an die Hochschulen begrüßen wir. Der Hochschulrat ist allerdings nicht das richtige Gremium für diese Delegation, sondern dies ist der Senat.

IV. FREIE STUDIENBEDINGUNGEN

Durch das hohe Maß an Freiheit im Studium lernen und leben die Studierenden Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Diese Selbstständigkeit darf durch staatliche, aber auch universitäre Maßnahmen, nicht unangemessen eingeschränkt werden.

Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen begrüßen die Abschaffung der bisherigen gesetzlichen Regelung von Anwesenheitspflichten und setzen sich für eine subsidiäre Neuregelung ein.

Für uns stellen Anwesenheitspflichten einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, der nur in solchen Ausnahmefällen gerechtfertigt ist, in denen die Anwesenheit unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass eine für den Studienabschluss erforderliche Leistung erbracht wird. Anwesenheitspflichten in Vorlesungen lehnen wir daher grundsätzlich ab. Bei Exkursionen und Laborpraktika können Anwesenheitspflichten hingegen sinnvoll sein. Angesichts der zahlreichen verschiedenen Lehrveranstaltungsformen kann die Entscheidung über Anwesenheitspflichten im Einzelfall nur vor Ort an den Hochschulen getroffen werden. Eine gesetzliche Regelung wird der Vielfalt der Formate nicht gerecht. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Entscheidung über Anwesenheitspflichten von den Studenten und Dozenten der betroffenen Studiengänge gemeinsam getroffen und in der Prüfungsordnung festgehalten wird. Durch den Studienbeirat, der zur Hälfte aus studentischen Vertretern besteht und auf dessen Vorschlag die Prüfungsordnung erlassen wird, kann eine angemessene Beteiligung der Studenten sichergestellt werden. Anwesenheit darf ausschließlich nach sorgfältiger Abwägung zwischen der persönlichen Freiheit der Studenten und dem Leistungsprinzip angeordnet werden. Daher ist für jede Veranstaltung regelmäßig zu überprüfen, ob die entsprechende Leistung nicht auch ohne Anwesenheit erbracht werden kann.

Während eines Studiums können sich zahlreiche unvorhersehbare Ereignisse vorfallen. Das können beispielsweise die unerwartete Krankheit eines Studierenden oder eines Angehörigen oder eine Elternschaft sein. Durch die schwere Planbarkeit des Lebens ist auch ein Studium schwierig zu planen. Ein verbindlicher Studienverlaufsplan, bei dem Studierende bei Nichteinhaltung sanktioniert werden, ist mit der Lebensrealität vieler Studierenden nicht vereinbar. Deswegen lehnen die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen verbindliche Studienverlaufspläne ab. Stattdessen sollen Professoren als Mentoren eingesetzt werden, an die sich Studierende bei Problemen aller Art wenden können und Studienverlaufspläne auf freiwilliger Basis abgeben können. Auch darüber hinausgehend sind Beratungsangebote für Studierende – etwa im Rahmen zentraler Studienberatungen – mit ausreichenden Mitteln zu fördern, um den Studierendenbedürfnissen gerecht werden zu können.

V. ZUGANGSBEDINGUNGEN SICHERSTELLEN

Das Zulassungsverfahren hauptsächlich auf Wartesemester und den Abiturschnitt zu beschränken, ist nicht mehr zeitgemäß. Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen fordern deswegen eine Reform des Hochschulzulassungsgesetztes und des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung. Hochschulen sollen dabei unterstützt werden, in ihrem eigenen Auswahlverfahren fachspezifische Tests anzubieten. Die Landarztquote für Medizinstudierende lehnen die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen ab.

Ein Studium aufzunehmen, kann einen großen Beitrag zur Integration leisten. Bei einigen Personen scheitert es jedoch an der fehlenden Zertifizierung des Vorgegebenen Sprachniveaus. Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen sind der Auffassung, dass Sprache am besten in realen Situationen gelernt werden kann und dass das Sprachniveau B“ für die Aufnahme eines grundständigen Studiengangs in der Regel ausreicht. Davon unbeschadet entscheidet im Einzelfall die Hochschule, welches Sprachniveau sie voraussetzt.

VI. PRAXISORIENTIERUNG MIT VERSTAND

Seit der Bologna-Reform wird in Hochschulen immer mehr auf Praxisorientierung von Studieninhalten geachtet. Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen befürworten die Einführung eines europaweit vergleichbaren Hochschulsystems, halten jedoch das apodiktische Ziel der PraxisorienTerung an Hochschulen für falsch. Primäres Ziel der Lehre an Hochschulen sollte es sein, wissenschaftliches Arbeiten zu lehren und abstrakte Kompetenzen zu vermitteln.

Ein guter Kompromiss zwischen abstrakten Kompetenzen und praxisnahen Fähigkeiten ist das duale Studium. Aus diesem Grund hat dieses in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen fordern eine Umstrukturierung der Hochschullandschaft, in der praxisnahe Fähigkeiten im Rahmen von dualen Studiengängen und an Fachhoch- und anderen Hochschulen gelehrt werden, während in Hochschulen das wissenschaftliche Arbeiten im Vordergrund steht. Das duale Studium muss verstärkt als Alternative zum Hochschulstudium und zur Berufsausbildung aufgezeigt werden. Das Hochschulstudium muss entschult werden und den Studierenden größere Freiheiten bei der Kombination ihrer Module gegeben werden. Um den Studierenden trotzdem die Möglichkeit zu geben praxisnahe Erfahrung zu sammeln, sollen Hochschulen einen Beauftragten für Praxisorientierung & Duales Studium einstellen können. Die Mittel für diesen Beauftragten werden vom Land gestellt. Die Aufgabe von dem Beauftragten soll es sein, interessierte Studierende auf die Möglichkeit von Praktika und dualen Studiengängen hinzuweisen und Kontakte zu lokalen Unternehmen zu unterhalten, um damit Studierenden ein Angebot von Praktika und dualen Studiengangsplätzen zur Verfügung zu stellen. Für Pflichtpraktika fordern die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende Prüfung zur Feststellung ob das Praktikum für den Studienerfolg zwingend notwendig ist.

VII. FINANZIERUNG SICHERN

Hochschulen können nur die beste Bildung und Forschung liefern, wenn sie ausreichend finanziert werden.

Damit Studierende einen Teil der von ihnen in Anspruch genommenen Leistung zurückzahlen, sprechen sich die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen für das Konzept der nachgelagerten Studiengebühren aus. Hochschulen sollen Studiengebühren in angemessener Höhe erheben dürfen, die Studierende nach Beendigung des Studiums und zum Berufsantritt prozentual zu ihrem Einkommen an die Hochschule bezahlen, an der sie studiert haben. Hochschulen sollen diese Gebühren ausschließlich zur Verbesserung lehrbezogener Aspekte verwenden dürfen. Studierende müssen transparent über die Höhe des angesammelten Gebührenbetrags informiert werden. Die Einnahmen aus den Studiengebühren dürfen dabei nicht als Ersatz von staatlicher Förderung gesehen werden. Studiengebühren ausschließlich für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland lehnen die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen entschieden ab.

Die Exzellenzstrategie des Bundes ist ein sinnvolles Programm zur Förderung exzellenter Hochschulen und zur Förderung ihrer internationalen Sichtbarkeit. Allerdings muss die Expertenkommission darauf achten, dass die Festlegung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten so transparent wie möglich geschieht und ein Fokus auf der vorgelegten Strategie liegt, damit auch Hochschulen, die bislang als noch exzellent galten, dies aber ändern wollen, auch die Möglichkeit haben, gefördert zu werden.

Basierend auf dem Konzept der Exzellenzstrategie fordern die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen eine Exzellenzstrategie für die Lehre. Diese soll parallel zur Exzellenzstrategie für Forschung durchgeführt werden. Der Unterschied zu den abgesetzten Graduiertenschulen besteht darin, dass nicht primär wissenschaftlicher Nachwuchs, sondern exzellente Lehrangebote gefördert werden. Analog zur bestehenden Exzellenzstrategie soll es Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten geben, damit der Fokus auf Teilbereichsförderungen liegt, besonders exzellente Hochschulen aber auch als Ganzes gefördert werden können.

Drittmittel sind eine gute Möglichkeit für Hochschulen, zusätzliche Geldmittel zu akquirieren. Was in der Forschung schon lange etabliert ist, kann auch die Lehre angewandt werden. Kooperationen mit Unternehmen in der Lehre werden ausdrücklich begrüßt. Das Stipendiensystem in Deutschland muss währenddessen weiter ausgebaut werden.

Die im Rahmen des Studiumsqualitätsgesetzes bereitgestellten Gelder zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium werden nicht ausreichend von den Hochschulen ausgeschöpft. Hochschulen werden aufgefordert, die Vergabe so unbürokratisch wie möglich zu gestalten und das Angebot aktiv zu bewerben.

VIII. GLEICHSTELLUNG

Das Thema Gleichstellung ist zurzeit in praktisch allen Institutionen ein Thema, auch in Hochschulen. Die Mittel, die zur Erreichung von Gleichstellung ergriffen werden, sind jedoch kritisch zu betrachten. Im derzeitigen Hochschulgesetz sind für zahlreiche Gremien und Ämter Frauenquoten vorgesehen. Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen lehnen jede Art der Frauenquote ab und fordern die Enternung jeder Referenz auf Frauenquoten aus dem Hochschulgesetz.

Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen sind der Auffassung, dass es eine Person geben sollte, deren Aufgabe es ist gegen Sexismus, Rassismus und andere Formen von Diskriminierung vorzugehen. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten bezieht sich allerdings ausschließlich auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Der Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten muss auf die Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung ausgeweitet werden. Gleichzeitig muss die Geschlechtervorgabe für das Amt des Gleichstellungsbeauftragten aufgehoben werden. Da die Einstellung von Gleichstellungsbeauftragten mit nicht unerheblichen Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden ist, soll nur noch ein Gleichstellungsbeauftragter pro Hochschule gesetzliche Pflicht sein. Den Hochschulen steht es frei, weiterhin für jeden Fachbereich Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen.

Das Mittel der Wahl, um ein ausgeglichenes Geschlechtsverhältnis in Studiengängen und Professuren herzustellen, kann langfristig nur Information und Aufklärung sein. Hochschulen sollen dazu angehalten werden, ihren Studierenden die Arbeit als Professorin oder Professor nahezubringen, um mögliche Vorurteile frühzeitig aus dem Weg zu räumen. Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen befürworten ausdrücklich Projekte wie den Girls‘ Day & Boys‘ Day. Durch solche Projekte werden Kinder und Jugendliche dazu bewegt, sich für sie ungewöhnliche Arbeitsbereiche anzusehen und sich darüber zu informieren. Nur eine informierte Entscheidung ist eine freie Entscheidung.

IX. FÜR EIN FREIES BAFÖG

Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen vertreten die Ansicht, dass die Aufnahme eines Studiums nicht aus finanziellen Gründen scheitern darf. Studierende, die während ihres Studiums ihren Lebensunterhalt nicht alleine finanzieren können, müssen vom Staat unterstützt werden. Jede Person muss als Individuum gesehen werden, diese Förderung darf nicht von Dritten, wie zum Beispiel den Eltern oder Geschwistern, abhängen.

a. Das Individuum zählt

Die finanzielle Unterstützung des Einzelnen darf nicht von der Familie des Unterstützten abhängig sein. Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen fordern, dass das Einkommen der Eltern oder anderen Verwandten nicht auf BAföG-Einkommensgrenzen angerechnet werden. Aber auch Zuverdienst von Studierenden muss möglich sein. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 20 Stunden pro Woche muss entallen. Der Freibetrag von 5.400€ im Jahr sollte jährlich nach der Inflationsrate angepasst werden. Alles, was über den Freibetrag hinaus geht, soll zu 2 / 3 auf das BAföG angerechnet werden. Damit wird Leistung nicht mehr staatlich sanktioniert.

B. LEBENSLANGES LERNEN

Der Arbeitsmarkt ist in einem stetigen Wandel, zu Zeiten der Digitalisierung gilt dies noch mehr. Um auf diesen Wandel eingehen zu können, muss es auch Personen, die schon gearbeitet haben, möglich sein, sich durch ein Studium weiterzubilden. Deswegen fordern die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen die Anhebung der Altersgrenze auf 50 Jahre für den Bezug von BAföG-Darlehen.

c. Freiheit im Studium

Das Studium jedes Studierenden ist individuell. Deswegen lehnen die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen Leistungsnachweise während der Regelstudienzeit ab. Im letzten Semester des Studiums muss allerdings ein Leistungsnachweis vorgelegt werden. Sollte es absehbar sein, dass das Studium innerhalb von 2 weiteren Semestern beendet wird, soll die finanzielle Unterstützung für diese Zeit weiter stattfinden. Andernfalls wird die Unterstützung nach Ablauf der Regelstudienzeit beendet. Die Förderung soll auch bei dem ersten Wechsel des Studiums fortbestehen, wenn der Wechsel innerhalb der ersten 4 Semester stacindet. Bei weiteren Wechseln greift die derzeitige Härtefallregelung. Studiengangwechsel, die durchgeführt wurden, wenn kein BAföG bezogen wurde, dürfen nicht auf diese Regelung angerechnet werden.

d. Finanzierung

Um diese Reform finanzieren zu können soll die Förderung im Rahmen des BAföG als mit dem Inflationssatz verzinsten Volldarlehen vergeben werden. Der Bürokratie-Apparat kann durch die starken Reduzierungen der Voraussetzungen abgebaut werden. Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen fordern, dass die BAföG-Antrage so weit wie möglich automatisiert bearbeitet werden sollten und ein Mensch im besten Fall nur in Härtefällen eingreifen muss. Außerdem soll die Kommunikation mit dem Amt in beiden Richtungen so digital wie möglich stacinden. E-Mails sollen, mit bereits vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen wie PGP, die Standardkommunikationsmethode sein. Briefe sollen nur versendet werden, wenn ein Studierender dies ausdrücklich fordert.

Die Rückzahlung soll erst erfolgen, wenn das Studium beendet wurde und der Studierende ein regelmäßiges Einkommen in einer Höhe, die keine Pfändungseinschränkungen nach sich zieht, bezieht. Die Tilgung muss dann monatlich mit mindestens 6% des Einkommens stattfinden. Bei einer schnelleren Tilgung soll es Vergünstigungen auf den zurückzuzahlenden Betrag geben.