Corona treibt Studierende in den finanziellen Ruin
Die Corona-Krise stellt die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Neben den dramatischen gesundheitlichen Entwicklungen, kommen noch die bisher nicht abzusehenden Folgen für die Wirtschaft hinzu. Studierende haben, wenn überhaupt, meist nur kleine Nebenverdienstquellen und sehen sich im Rahmen der Krise im besonderen Maße mit den negativen wirtschaftlichen Folgen der gegenwärtig notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens konfrontiert. Während die Ankündigung des Bundesministeriums für Forschung und Bildung, dass die Bafög-Auszahlungen nicht von der Krise betroffen sein, ein wichtiges Signal war, reicht diese Maßnahme zur finanziellen Entlastung der Studierenden nicht aus. Dies gilt insbesondere für jene Studierende, die keinen Anspruch auf die Bafög-Förderung haben.
Um dennoch sicherzustellen, dass die Studierenden in dieser kritischen Zeit finanziell entlastet werden, setzen sich die Liberalen Hochschulgruppen NRW für eine Stundung, bzw. Teil- bis Komplettrückzahlung der Semesterbeiträge für das Sommersemester 2020 ein. Solange die Quarantänemaßnahmen keinen Hochschulbetrieb ermöglichen oder entfallende Lehrveranstaltungen nicht vollumfänglich digital kompensiert werden, ist es unstatthaft die Studierenden für eine Dienstleistung zahlen zu lassen, die sich nicht in Anspruch nehmen können. Sollte der Hochschulbetrieb am 20. April 2020, wie vom Ministerpräsidenten angekündigt, wieder aufgenommen werden können, so sollen die Semesterbeiträge zunächst gestundet und von der Erhebung etwaiger Mahngebühren abgesehen werden. Sollte sich der Semesteranfang weiter in den Mai 2020 verschieben, so müssen die Universitäten Teile der Semesterbeiträge erlassen, beziehungsweise zurückzahlen. Sollte sich im Härtefall der Beginn des Sommersemesters über den 01. Juni 2020 hinaus verzögern, so ist kein regulärer Semesterbetrieb mehr möglich, wodurch der Semesterbeitrag vollständig entfallen, beziehungsweise zurückgezahlt, sollte. Diese Maßnahmen gelten sowohl für die Verwaltungsbeiträge als auch für die Zahlungen an die Verfasste Studierendenschaft und die Studierendenwerke entsprechend.