Das Studium der Rechtswissenschaften ist die Grundlage für die Arbeit von Anwälten, Richternund vielen Staatsbediensteten. Seine Ausgestaltung beeinflusst stark die öffentliche Verwaltung. Die Liberalen Hochschulgruppen möchten, dass vom Jurastudium Signale des Fortschritts ausgehen.

Das Studium der Rechtswissenschaft gilt zu Recht als einer der anspruchsvollsten Studiengänge in Deutschland. Sein Ziel ist eine Ausbildung, die in erster Linie zu einer richtigen Anwendung des geltenden Rechts befähigen und somit letztlich die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaatsgewährleisten soll. Vor diesem Hintergrund ist die gegenwärtige Studien- und Prüfungsstruktur im Grundsatz beizubehalten, da diese dazu geeignet ist, die Fähigkeit der Kandidaten zur Bewältigung von Stress bei gleichzeitiger Erbringung brauchbarer juristischer Leistungenangemessen zu überprüfen. Darüber hinaus muss ein Universitätsstudium jedoch zu über die bloße Rechtsanwendung hinausgehendem wissenschaftlichen Arbeiten befähigen.

Digitalisierung

Mit der Digitalisierung hat das Jurastudium nicht mitgehalten, auch wenn die Arbeitsrealität in internationalen Kanzleien heute schon anders aussieht. Jurastudenten sind noch deutlich stärker an Papier und Bibliothek gebunden als Studenten anderer Studiengänge. Die Universitäten sind aufgerufen, die Digitalisierung von Lehr- und Lernmaterialien voranzutreiben, und dabei die Rechtswissenschaft nicht zur Nachzügler-Disziplin werden zu lassen.

Die Liberalen Hochschulgruppen fordern die Aufnahme von Legal Tech und juristischen Recherchetechniken als Grundlagenfach. Zugleich werden auch Lehrinhalte modernisiert. Es ist darauf zu achten, dass in Klausuren die Lebenswirklichkeit widergespiegelt wird, statt technischüberholte Fragestellungen um der Tradition willen immer wieder neu aufzugreifen, während moderne Techniken der Nachrichtenübertragung oder der Bezahlung gar nicht vorkommen.

Die organisatorischen Rahmenbedingungen der 1. Juristischen Prüfung muten museal an. Zugleich bedeuten sie unnötigen zeitlichen und auch finanziellen Aufwand, der vom eigentlichen Studium ablenkt. Wir fordern:

  • Die Anmeldung zum juristischen Examen kann komplett digital abgewickelt werden.
  • Das Justzprüfungsamt erhält alle relevanten Informationen, soweit vorhanden, von der Universität. Doppelter Aufwand für Prüflinge entfällt.
  • Die Justizprüfungsämter stellen den Briefversand ein.

Akteneinsicht wird auch dadurch gewährt, dass auf Antrag die Prüfungsunterlagen gescannt und elektronisch versandt werden; die Gutachten der Prüfer sind möglichst in elektronischer Form zu erstellen, handschriftliche Notizen dienen nur der Vorbereitung.

Methodenverständnis stärken!

Um die Anforderungen an eine moderne Rechtswissenschaft erfüllen zu können, muss die Vermittlung und durchgängige Anwendung rechtswissenschaftlicher Methoden im Mittelpunkt der Juristenausbildung stehen. Dafür spielen insbesondere die juristischen Grundlagenfächer, namentlich Rechtstheorie, -geschichte, -philosophie, -vergleichung und -soziologie, eine herausragende Bedeutung, darüber hinaus ist aber auch eine interdisziplinäre Studienausrichtung anzustreben und zu fördern. Dies ermöglicht eine umfassende Kontextualisierung und Systematisierung des Rechtsstoffes, die erstens zu einem vertieften dogmatischen Verständnis, das für eine Beherrschung der umfangreichen prüfungsrelevanten Inhalte unerlässlich ist, beitragt und zweitens zu rechtswissenschattlicher Forschung befähigt.

Nichtsdestotrotz ist aber auch die Stoffmenge zu reduzieren. Ansonsten besteht die – in Teilenschon verwirklichte – Gefahr, dass die juristische Ausbildung sich im Zuge der Prüfungsanforderungen auf eine bloße Rechtskunde des Pflichtfachstoffes reduziert. Zentral ist außerdem, dass die gesetzliche Regelung zu Kenntnissen „im Überblick“ von den Prüfungsämtern und Prüfern tatsächlich strikt eingehalten wird, so dass hier lediglich die gesetzlichen Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen der Rechtsprechung und Literatur vom Prüfling zu beherrschen sind; dies hat zur Folge, dass insbesondere in diesen Rechtsgebieten eine methodische Bearbeitung von Rechtsfragen im Vordergrund steht. Die strukturierte Auslegung und Anwendung des Gesetzes und die auch kritische Reflexion von Rechtsprechung und „herrschender Meinung“ auf der Grundlage einer stetig eingeübten Methodenkompetenz soll als Leitbild der Juristenausbildung die positivistisch-unkritische Wiedergabe von Einzelurteilen und auswendig gelernter Meinungsstreite ablösen. Damit wirddas liberale Bild des mündigen Staatsbürgers auch für Richter, Staatsanwälte und Beamte verankert.

Aufgrund der vielfältigen Beziehungen und Verschränkungen des nationalen mit supra- und internationalem Recht im Zuge von Europäisierung und Internationalisierung ist zudem ein angemessenes Verständnis des Rechts als Gegenstand des Studiums nur durch eine Einbeziehung eben dieser Aspekte zu erreichen, die über das bisherige Maß spürbar hinausgeht.Daraus folgt konkret, dass den entsprechenden Rechtsgebieten und sowohl den Bezügen zum nationalen Recht als auch ihren Bezügen zueinander eine umfassende Bedeutung im Rahmen des Studiums und der Staatsprüfungen zuzukommen hat. Auch der Erwerb fremdsprachlicher Kenntnisse ist zu fördern.

Modernes Prüfungsrecht

Aufgabe einer Prüfung ist es, die Befähigung des Prüflings in dem geprüften Fach nachzuweisen. Die Prüfungen sollen kein Selbstzweck sein, sondern eine möglichst praxisnahe Überprüfung jener Kompetenzen ermöglichen, die auch von dem fertigen Juristen erwartet werden. Hierdurch wird die Aussagekraft der Examensnoten verbessert und das Vertrauen in die Garantiefunktion eines bestandenen juristischen Staatsexamens auch künftig gewahrt.

Künstliche Klausursachverhalte, die im tatsächlichen (modernen) Leben entstehende Probleme bewusst umgehen, sind zu vermeiden. Aktualität und Praxisnähe der Fallgestaltungen sollen stetig überprüft werden.

Repetitive Inhalte sollen möglichst wenig abgefragt werden, der methodengeleiteten Argumentation mehr Raum in der Bewertung zugemessen werden. Lebensferne Beschränkungen wie das Verbot der Markierung von Gesetzestexten sind aufzuheben. In einem Teil der Klausuren sind Gesetzesmaterialien zum Zwecke der Auslegung bereitzustellen.