Der Landesverband der Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen sieht in dem Ergebnis der Landtagswahl am 14. Mai 2017 auch ein hochschulpolitisches Signal. Sieben Jahre lang hat die rot- grüne Landesregierung die Hochschulen finanziell im Stich gelassen und die universitäre Selbstverwaltung zugunsten zentraler Steuerung aus dem Ministerium beschnitten. Impulse, um die Attraktivität des Hochschulstandorts NRW zu erhöhen, fehlten völlig. Von der neugewählten Landesregierung erwarten wir einen Kurwechsel in der Hochschulpolitik.

1. Beste Bildung gibt es nicht umsonst – Haushaltspriorität für die Hochschulen

Die neue Landesregierung muss dauerhaft deutlich mehr Geld in die Hochschulen investieren. Neben einer Stabilisierung des zuletzt massiv verschlechterten Betreuungsschlüssels muss der Investitionsstau an den Hochschulen aufgelöst werden.

Beste Bildung hat Vorrang vor für die Studierenden kostenfreier Bildung. Neben zusätzlichen Haushaltsmitteln des Landes und Zuschüssen des Bundes ist die Einführung allgemeiner, nachgelagerter Studiengebühren zu ermöglichen, über deren Ausgestaltung die Hochschulen eigenverantwortlich entscheiden. Es gilt eine Höchstgrenze von 500 € pro Semester. Studiengebühren für Teilgruppen der Studierendenschaft lehnen wir ab. Wenn überhaupt darf sie nur im Zuge von nachgelagerten Studiengebühren für alle geben oder als vorgelagerter zeitlicher Schritt, der in eben solchen Gebühren für alle mündet.

2. Digitalisierung als Motor der Modernisierung

  • Die Digitalisierung der Lehre bekommt Vorrang bei der Mittelzuweisung – Einführung eines Digitalpaktes für NRWs Hochschulen.
  • Die Liberalen Hochschulgruppen NRW sprechen sich aus, gegen jede mögliche Neuregelung der gesetzlichen Grundlagen der Anwesenheitspflicht an Hochschulen, die die Freiheit der Studierenden im Studium beschränken können.
  • Studierende entlasten – Uni-Bürokratie abschaffen oder digitalisieren.
  • Ausbau digitaler Semesterapparate und Einsatz auf Bundesebene für eine planungssichere Neufassung des Urheberrechts.
  • Universitäre und studentische Wahlen können auch ganz oder teilweise online durchgeführt werden.

3. Autonomie statt Bevormundung – Hochschulfreiheitsgesetz 2.0

Forschung und Lehre genießen den Schutz des Grundgesetzes. Das aktuelle Hochschulgesetz wird dem hohen Rang der Wissenschaftsfreiheit nicht gerecht. Dezentrale Entscheidungen im Hochschulbereich sind in vielen Bereichen auch effizienter und zielführender als zentrale Steuerungsversuche aus dem Ministerium. Wir fordern daher ein Hochschulfreiheitsgesetz 2.0., das in Anlehnung an die Reform des ehemaligen Wissenschaftsministers Pinkwart (FDP) wieder mehr Freiräume für die Hochschulen schafft.

Eckpfeiler des Hochschulfreiheitsgesetzes 2.0. müssen sein:

  • Die Hochschulen dürfen ohne bürokratische Umwege selbst als Bauherr tätig werden.
  • Vertreter des Ministeriums dürfen keinen Einfluss mehr auf die Besetzung universitärer Gremien haben, wie durch das jetzige Auswahlgremium zur Besetzung des Hochschulrates.
  • Das Ministerium ist strikt auf die Rechtsaufsicht über die Hochschulen zu beschränken.
  • Verpflichtende Vorgaben zur Studiengestaltung und zur Organisation von Forschung und Lehre sind auf den Prüfstand zu stellen und soweit als möglich abzuschaffen oder in gesetzliche Regelfälle umzuwandeln, von welchen die Hochschulen durch Beschluss ihrer Gremien abweichen können.
  • Aufhebung der Pflicht zur Berufung einer – zwingend weiblichen – Gleichstellungsbeauftragten und Abschaffung von Geschlechterquoten.

4. Studentische Selbstverwaltung reformieren – Verkrustete Strukturen überwinden

Die Verfasste Studierendenschaft leidet seit langem unter strukturellen Mängeln. Niedrige Wahlbeteiligung, geringe Legitimation, fehlende Transparenz kennzeichnen den Alltag der studentischen Selbstverwaltung. Vielfach werden studentische Strukturen und Gelder für allgemeinpolitische Ziele zweckentfremdet. Von dieser

Selbstbedienungsmentalität profitieren auch extremistische Organisationen. Um die Studierenden wieder stärker zur Partizipation zu motivieren und Missständen abzuhelfen, fordern wir:

  • Die Aufgaben werden Studierendenschaft werden klarer gefasst. Allgemeinpolitische Aussagen werden ausdrücklich hiervon ausgenommen.
  • Das Wirtschaftlichkeitsgebot muss stärker beachtet werden. Mittelzuweisungen, die zweckentfremdet werden, weil sie politische Organisationen begünstigen oder für allgemeinpolitische Zwecke verwendet werden, sind rechtswidrig.