Die Landesmitgliederversammlung beauftragt den Landesvorstand der LHG NRW, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um eine vollumfängliche Anerkennung und Einbindung der LHG NRW als Vorfeldorganisation der FDP NRW voranzutreiben und entsprechende Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung der FDP NRW zu initiieren