Keine pauschale Unterscheidung zwischen SHK und SHB
Die Liberalen Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen (LHG NRW) lehnen die seit 2017 praktizierte strikte Unterscheidung von studentischen Hilfskräften (SHK) und studentischen Hilfskräften mit Bachelorabschluss (SHB) ab. Studierende mit Bachelor sollten nicht pauschal besser entlohnt werden als Studierende ohne Abschluss, sondern nur dann, wenn für die auszuübende Arbeit eine besondere fachliche Qualifikation notwendig ist. Die Bewerbung auf SHK-Stellen soll in diesem Zuge auch Studierenden mit Bachelorabschluss möglich sein.