Steigende Mieten in Universitätsstädten erschweren es Studierenden zunehmend,
geeigneten Wohnraum zu finden. Eine günstige Option sind die
Studierendenwohnheime, allerdings sind in Nordrhein-Westfalen weniger als 10%
der Studierenden mit einem Zimmer in einem Studierendenwohnheim versorgt.
Studierendenwohnheime in öffentlicher Trägerschaft haben nicht die finanziellen
Mittel diese zu sanieren, sodass sie geschlossen werden müssen und den
Studierenden noch weniger Wohnraum zur Verfügung steht. Für den Neubau von
Wohnheimen stehen weder passende Flächen noch ausreichende finanzielle Mittel
zur Verfügung. Die Mieten in Studierendenwohnheimen sind durch eine
Mietobergrenze sehr niedrig, was diese Form des Wohnens für Studierende
attraktiv macht, private Investoren allerdings abschreckt.

Die Liberalen Hochschulgruppen NRW fordern:

  • Subjektförderung von Studierenden durch eine Anpassung des BaFöG-Satzes.
    Die momentane Wohnpauschale des BAföG liegt weit unter den
    Durchschnittsmieten in deutschen Universitätsstädten. Der Zuschuss zur
    Miete soll, gestaffelt an Städtegruppen, unterschiedlicher
    Durchschnittsmieten, angepasst werden. So kann der Bedarf an
    Wohnheimzimmern gesenkt werden.
  • Die Zweitwohnsitzsteuer soll in allen Städten für Studierende abgeschafft
    werden, um Studierende in allen Wohnungen zu entlasten.
  • Erhöhung der Mietobergrenze, um die Wirtschaftlichkeit der
    Studentenwohnheime zu verbessern und so mehr private Investoren zum Bau
    anzuregen.
  • Die Fördersumme des Landes NRW muss erhöht werden, um sowohl eine
    ausreichende Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen, als auch Neubau zu
    ermöglichen.
  • Gelockerte Anforderungen an die städtebaulichen Leitlinien beim Bau eines
    Studierendenwohnheimes.