Studierende entlasten – Coronahochschulverordnung verlängern
Das Sommersemester 2020 war von Ungewissheit sowie besonderen Lernbedingungen
geprägt, weshalb die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eine
Sonderverordnung für das Sommersemester und Teile des Wintersemesters erlassen
hat. Diese „Corona-Hochschulverordnung“ erlaubte es unter anderem den
Universitäten Prüfungen verstärkt online durchzuführen, die Prüfungsordnungen
auf digitale Lehre anzupassen und Universitätswahlen auszusetzen. Während der
Corona-Krise waren die Studierenden besonders stark von der wirtschaftlichen
Rezession betroffen. Viele verloren ihren Arbeitsplatz, und konnten sich nicht
auf die neuen Situationen an der Universität einstellen. Nicht alle Studierenden
verfügten über eine ausreichende digitale Infrastruktur, um an den universitären
Veranstaltungen teilzunehmen. Personen die den Risikogruppen angehörten, waren
nicht in der Lage an Prüfungen teilzunehmen, die trotz der Verordnung in Präsenz
durchgeführt wurden. Um die Nachteile dieser Personen aufzuwiegen wurde die
Regelstudienzeit um ein Semester verlängert. Die digitalen Veranstaltungen
machten es zudem schwieriger mit den Dozenten zu interagieren und in einen
kritischen Austausch mit den anderen Teilnehmern zu kommen. Da nicht alle
Studierende das Semester in der Universitätsstadt verbracht haben war der Zugang
zu Lehrmaterial in den Bibliotheken erschwert. Beides hat den Lernprozess der
Studierenden erschwert, weshalb die Landesregierung einen „Freischuss“ für
Prüfungen eingeräumt hat, welcher nicht auf die Anzahl der erlaubten
Prüfungsversuche angerechnet wird, sollte der Prüfling diese nicht bestehen.
Die Liberalen Hochschulgruppen NRW setzen sich für die Verlängerung der „Corona-
Hochschulverordnung“ ein, welche zum 31.12.2020 ausläuft. Zudem fordern die
Liberalen Hochschulgruppen NRW, dass diese Verordnung ebenfalls für Studiengänge
angewendet wird, welche mit dem Staatsexamen enden. Auslaufen soll die
Verordnung mit dem Wintersemester 2020/2021.
Die liberalen Hochschulgruppen NRW haben sich im Rahmen dieser Verordnung dafür
eingesetzt, dass die Wissenschaftsfreiheit trotz der besonderen Situation
erhalten bleiben und beobachten diesen Ausnahmezustand weiterhin kritisch.
Durch die Veränderungen an den Universitäten bezüglich Corona konnten die
Chancen und die Probleme der digitalen Lehre erkannt werden. Die Liberalen
Hochschulgruppen NRW fordern die Universitäten und die Landesregierung deswegen
dazu auf diese für die Lehre nach dem Ausnahmezustand zu berücksichtigen. Auch
wenn wir uns wieder ohne die Gefahr von Corona in den Universitäten aufhalten
können, gibt es Studierende, die von der Ortsungebundenheit profitieren können.
Durch, in Corona erfahrene, best-practise Modelle kann ein Studium für Gruppen
ermöglicht werden, denen es weniger möglich an einer Vorlesung vor Ort
teilzunehmen, ermöglicht werden. Wir setzen uns deswegen weiter dafür ein, dass
die Lehre zukünftig hybrid ablaufen kann.