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LMV am 30.04.2016 in Köln

30.04.2016

Keine Beitragserhöhung durch die Hintertüre

Die Liberalen Hochschulen NRW fordern eine (wenn möglich rückwirkende) Kopplung der Zahlungen von Landesmitteln an Studierendenwerke an die Studierendenzahlen.

30.04.2016

Elite ist kein Schimpfwort – Die LHG zur Exzellenzinitiative

Die Liberalen Hochschulgruppen NRW begrüßen die Ergebnisse des Berichts der Internationalen Expertenkommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative („Imboden-Kommission“). Es ist sinnvoll, wissenschaftlich nachvollziehbare Zahlen und Fakten als Grundlage für Förderentscheidungen zu verwenden. Die aktuelle politische Klüngelei zwischen Bundesländern lehnen wir entschieden ab. Langfristig sehen wir die leistungs- und ergebnisorientierte Förderung von ausgewählten forschungsstarken Universitäten, Regionen und Verbünden auch als unverzichtbar an, um […]

30.04.2016

Fortsetzung der Zahlung von Studienbeitragsersatzmitteln

Bis zu einer Einführung von nachgelagerten Studiengebühren setzen die Liberalen Hochschulgruppen sich für einen Erhalt der Studienbeitragsersatzmittel ein. Diese sollen in Zukunft an die Entwicklung der Studierendenzahlen gekoppelt werden.

30.04.2016

Hochschulübergreifende Prüfungen fördern

Die Liberalen Hochschulgruppen NRW würden es begrüßen, wenn Hochschulen in Deutschland mehr hochschulübergreifende Prüfungen anbieten würden. Neben besserer Vergleichbarkeit und höherer Mobilität beim Wechsel zwischen Universitäten schaffen hochschulweite Prüfungen auch die Chance, besonders gute Studieninhalte gemeinsam zu nutzen. Mit Blended-Learning-Konzepten können die Vorteile der Digitalisierung genutzt werden. Dabei sehen wir freiwillige Kooperationen zwischen Universitäten als Ziel, diese existieren bereits heute […]

30.04.2016

Studierendenschaftsbeiträge fakultativer gestalten

Die Liberalen Hochschulen NRW fordern eine Erstattung des Studierendenschaftsbeitrags aus Gründen sozialer Härte bei universitätsübergreifenden Studienprogrammen im Rahmen von Pilotprojekten (z. B. Schülerstudium, nulltes Semester) möglich zu machen. Sofern die Ordnungen der jeweiligen Studierendenschaften eine anteilige Erstattung von Beiträgen vorsehen, soll auch die anteilige Erstattung des Studierendenbeitrags (z. B. Bei Exmatrikulation) möglich sein.