Die Liberalen Hochschulen NRW fordern eine Erstattung des Studierendenschaftsbeitrags
möglich zu machen.
Sofern die Ordnungen der jeweiligen Studierendenschaften eine anteilige Erstattung von Beiträgen vorsehen, soll auch die anteilige Erstattung des Studierendenbeitrags (z. B. Bei Exmatrikulation) möglich sein.