Die Liberalen Hochschulen NRW fordern eine Erstattung des Studierendenschaftsbeitrags

  • aus Gründen sozialer Härte
  • bei universitätsübergreifenden Studienprogrammen
  • im Rahmen von Pilotprojekten (z. B. Schülerstudium, nulltes Semester)

möglich zu machen.

Sofern die Ordnungen der jeweiligen Studierendenschaften eine anteilige Erstattung von Beiträgen vorsehen, soll auch die anteilige Erstattung des Studierendenbeitrags (z. B. Bei Exmatrikulation) möglich sein.