Die Liberalen Hochschulgruppen in Nordrhein-Westfalen lehnen die Einführung von Zivilklauseln an den Hochschulen des Landes ab. Eine kritische und ausgewogene Überprüfung der ethischen, rechtlichen und pragmatischen Auswirkungen von Zivilklauseln im Spannungsverhältnis zu Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz ergibt nach Auffassung der Liberalen Hochschulgruppen in Nordrhein-Westfalen,

  1. dass Zivilklauseln weder die zwingende Konsequenz der Friedensfinalität des Grundgesetzes noch ein geeignetes Mittel zur Förderung des Friedens in der Welt sind.
  2. dass die Probleme, die im Rahmen der Diskussion um die Zivilklausel angesprochen werden, größtenteils der Drittmittelproblematik zuzuordnen sind und damit kein eigentliches Problem rüstungsbezogener Forschung darstellen.
  3. dass die wenigen, spezifischen Probleme der Rüstungsforschung an den Universitäten durch Zivilklauseln weder gelöst noch verringert werden können, sondern diese vielmehr der Forschungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz zuwiderlaufen.