Die Liberalen Hochschulgruppen in Nordrhein-Westfalen lehnen Zivilklauseln an Hochschulen ab
Die Liberalen Hochschulgruppen in Nordrhein-Westfalen lehnen die Einführung von Zivilklauseln an den Hochschulen des Landes ab. Eine kritische und ausgewogene Überprüfung der ethischen, rechtlichen und pragmatischen Auswirkungen von Zivilklauseln im Spannungsverhältnis zu Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz ergibt nach Auffassung der Liberalen Hochschulgruppen in Nordrhein-Westfalen,
- dass Zivilklauseln weder die zwingende Konsequenz der Friedensfinalität des Grundgesetzes noch ein geeignetes Mittel zur Förderung des Friedens in der Welt sind.
- dass die Probleme, die im Rahmen der Diskussion um die Zivilklausel angesprochen werden, größtenteils der Drittmittelproblematik zuzuordnen sind und damit kein eigentliches Problem rüstungsbezogener Forschung darstellen.
- dass die wenigen, spezifischen Probleme der Rüstungsforschung an den Universitäten durch Zivilklauseln weder gelöst noch verringert werden können, sondern diese vielmehr der Forschungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz zuwiderlaufen.