PM: Austrittsrecht aus der Verfassten Studierendenschaft
Der Landesverband Liberaler Hochschulgruppen NRWs fordert ein Austrittsrecht aus der Verfassten Studierendenschaft (VS). Als VS bezeichnet man die studentische Selbstverwaltung an einer Universität in Form des Studierendenparlaments (StuPa) einerseits und diversen Ausschüssen andererseits – hier ist vor allem der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zu nennen.
„Was nach außen hin wie eine sinnvolle und demokratisch legitimierte Ebene der Selbstverwaltung aussieht, ist in Wirklichkeit jedoch oftmals ein Haufen realitätsferner Chaoten, die in einer Art Parallelwelt leben“, so John Witulski, Landesvorsitzender der Liberalen Hochschulgruppen NRWs.
Diese Parallelwelt sei dabei ein Hort für Skandale und Geldverschwendung in höchstem Maße – wie ja auch immer wieder in der Presse zu lesen sei. Das Geld, das dabei ausgegeben wird, ist das der Studierenden selbst, die bei Zahlung ihres Semesterbeitrags stets auch einen Teil an die VS entrichten.
„Die Studierenden können sich bei der Immatrikulation nicht aussuchen, ob sie diesen ‚Verein‘ unterstützen wollen. Wir fordern daher: Ein Austritt aus der VS muss möglich sein. Dies würde Geldverschwendern auch direkt die finanzielle Grundlage entziehen“, so Witulski. „Läuft in der jeweiligen VS jedoch alles gut, kann der Studierende dieses System unterstützen und (ggf. wieder) eintreten.“
„Die verfasste Studierendenschaft ist auch in keiner Weise mit einem Stadtrat oder Ähnlichem vergleichbar – wie manchmal behauptet wird“, betont der Landesvorsitzende. „Eher erinnern mich manche Verfasste Studierendenschaften an kaufsüchtige Klassensprecher, die mit einem Millionenbudget hantieren dürfen“, so Witulski weiter.
„Alle Aufgaben, die AStA und Co. übernehmen, können zudem auch problemlos von den bestehenden Strukturen der Universität selbst gewährleistet werden. Alles, was die VS bietet, sind Zusatzleistungen, die optional sind. Es besteht folglich keine Rechtfertigung für diese Zwangsmitgliedschaft.“
Darüber hinaus sei die VS auch keineswegs demokratisch legitimiert. „Die Wahlbeteiligung an den Universitäten liegt oftmals bei unter 10 %, wodurch man eine Legitimation der Gremien deutlich infrage stellen muss.“
Das Konzept des Austrittsrechts ist keineswegs neu.
„In anderen Bundesländern wird dies bereits praktiziert und hat sich dort bewährt. In Sachsen-Anhalt gibt es beispielsweise für jeden einzelnen Studenten die Möglichkeit, aus der VS auszutreten. Diese Option begrüßen die Liberalen Hochschulgruppen in NRW ausdrücklich“, so Witulski.
„Das jetzige System ist jedoch letztlich nichts anderes als ein schwerer Konstruktionsfehler im Hochschulgesetz, der mit einer Bevormundung der Studierenden einhergeht und einen Freiheitsverlust im universitären Alltag bedeutet. Dies muss sich endlich ändern“, so Witulski abschließend.