Auf der Landtagssitzung vom 11.09.2014 wurde das neue Hochschulzukunftsgesetz beschlossen. Die Liberalen Hochschulgruppen NRWs sehen hierin einen großen Rückschritt für das Studium und die Lehre.

Wir bedauern diesen Schritt zutiefst“, so LHG-Landesvorsitzender John Witulski. „Das alte Hochschulfreiheitsgesetz hatte sich bewährt, und die Hochschulen hatten bewiesen, dass durch die Hochschulfreiheit eine höhere Qualität der Ausbildung und Forschung möglich war. Dies haben nicht zuletzt auch die Studierendenzahlen und die erfolgreichen Abschlüsse gezeigt. Dennoch werden die Hochschulen nun zu Unrecht abgestraft.

So sollen etliche Belange der Hochschulen nun wieder von der Landesregierung fremdbestimmt werden. Das Ministerium kann beispielsweise künftig Rahmenvorgaben für Personal-, Wirtschafts- und Haushaltsangelegenheiten machen. Diese sollten jedoch im Kompetenzbereich der Hochschulen bleiben, die zudem auch bewiesen haben, dass sie dies viel besser selbst überblicken und regeln können.

Die Konsequenz dieser Eingriffsmöglichkeiten ist, dass den Hochschulen, die dem Ministerium künftig nicht hörig sind, die Finanzmittel – oder auch das Promotionsrecht – entzogen werden könnten. Hier liegt in unseren Augen der eigentliche Kern dieses Bevormundungsgesetzes: Die Macht des Ministeriums soll wieder ausgebaut werden, und der Willkür ist hier Tür und Tor geöffnet“, so der Vorsitzende.

Die Liberalen Hochschulgruppen NRWs fordern die Landesregierung auf, sich künftig lieber um die wirklichen Probleme in der Hochschullandschaft zu kümmern. „So ist zum Beispiel immer noch nicht geklärt, wie die Finanzprobleme der Hochschulen durch den Wegfall der Studiengebühren effektiv kompensiert werden können. Auch die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft durch ein Austrittsrecht aus der verfassten Studierendenschaft wäre ein wichtiges Thema“, so Witulski abschließend.