Das Hochschulzukunftsgesetz NRW trat vor einem Jahr in Kraft. Während Wissenschaftsministerin Svenja Schulze weiterhin von ihrem Gesetz überzeugt ist, erneuert der Landesverband Liberaler Hochschulgruppen Nordrhein-Westfalen (LHG NRW) seine Kritik.

Hochschulfreiheit 1.2„Frau Schulze hat grundlos das in ganz Deutschland bekannte und beliebte ‚Hochschulfreiheitsgesetz‘ beerdigt und die Hochschulen wieder an die Kette ihres Ministeriums gelegt“, so Simon Kell, Vorsitzender der LHG NRW. Obwohl die Hochschulen in den Jahren zuvor sehr erfolgreich mit ihrer Freiheit umgegangen seien, regiere das Ministerium nun wieder in die Selbstverwaltung herein. So könne das Land den Hochschulen einerseits Rahmenvorgaben über Personalentscheidungen und das Angebot von Studiengängen machen und andererseits einmal bewilligte Geldmittel zurückfordern, sofern diese Vorgaben nicht erfüllt würden.

Weiterhin sei nicht absehbar, wie sich Drittmittel an den nordrhein-westfälischen Hochschulen in Zukunft entwickeln. „Es ist zu befürchten, dass sich potentielle Forschungspartner aus der Industrie in Zukunft weiter zurückziehen, da sämtliche Forschungsvorhaben veröffentlicht werden müssen“, kritisierte Kell: „Patentstreitigkeiten mit Mitbewerbern sind vorprogrammiert.“ Privat finanzierte Forschung sollte auch im privat ausgehandelten Rahmen stattfinden. Gerade weil die finanzielle Grundausstattung der Universitäten beklemmend sei, dürfe das Einwerben von Drittmitteln nicht noch weiter beschränkt werden.

„Statt sich für die Einschränkung der Hochschulfreiheit abzufeiern, sollte Frau Schulze lieber daran arbeiten, dass die freiwerdenden BAföG-Mittel im Land auch für die Hochschulen eingesetzt werden“, so Kell abschließend.