Die LHG NRW kritisieren den, in der vergangenen Woche, von NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze vorgestellten Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Studiengebühren.

„Dieses Gesetzt stellt einen Rückschritt in der Entwicklung der Hochschulen dar. Die Hochschulen werden auf diese Weise vollständig abhängig von Landesgeldern und somit von der Gunst des Finanzministeriums. In Zeiten klammer Haushalte und Schuldenbremse ist dies die Weichenstellung auf eine unsichere Zukunft“, so Patrick Mebus, Landesvorsitzender der LHG NRW. „Es ist ab zu sehen, dass die Entscheidungen in den Hochschulen vor Ort, in Zukunft nicht mehr ohne Zustimmung des Ministeriums getroffen werden können. Im Gesetzentwurf ist dieses Vorhaben sogar erwähnt. Über  das „Nähere“ zur Verteilung und zur Verwendung der Gelder sollen in Zukunft das Hochschulministerium und das Finanzministerium entscheiden“, so Mebus weiter. Nach Auffassung der Liberalen Hochschulgruppe sei das Ziel die Gelder zweckgebunden zur Qualitätsverbesserung auszugeben zwar richtig. Was jedoch Qualitätsverbesserung ist, würde nach diesem Gesetz letzten Endes die Ministerin entscheiden. „Dieses Gesetz beschränkt die Freiheit der Hochschulen und macht die Hochschulen abhängig von Entscheidungen der Landesregierung“, fasst Mebus zusammen.

„Im Hinblick auf die nahenden Doppelabiturjahrgänge ist dies eine fatale Entwicklung. Während die Studiengebühren pro Student erhoben werden können – d.h. wenn die Zahl der Studenten die sich an einer Hochschulen einschreiben steigt, bekommt die Uni postwendend mehr Geld zur Verbesserung der Lehre und Studienqualität – wird nach dem Gesetzentwurf den Hochschulen bei steigender Studentenzahl nun erst mit einer Verzögerung von zwei Semestern ein höherer Betrag ausgezahlt“, erläutert Andreas Goffin, Pressesprecher der LHG-NRW. „Auf diese Weise wird die Planung der Unis viel komplizierter und unübersichtlicher. Darunter leiden letzten Endes wir, die Studierenden. Außerdem ist es wiedersinnig die Gebühren auf Pump abzuschaffen, denn die heutigen Studenten müssen später einmal den Zins und Zinseszins aufbringen! “, so Goffin weiter.

Anmerkungen:

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Technik und Forschung hatte in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Danach sollen ab dem Wintersemester 2011 keine Studiengebühren mehr an NRW- Hochschulen erhoben werden. Ausgenommen sind Studiengebühren für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten, sowie die Besucher von Studienkollegs. Die Liberalen Hochschulgruppen hatten sich bereits in den vergangenen Monaten für eine Beibehaltung der Gebühren ausgesprochen und forderten stattdessen eine Senkung der Beiträge, sowie eine verbesserte Transparenz im Hinblick auf die vorhandenen Befreiungstatbestände und Ausnahmeregelungen.

i.A.

(Andreas Goffin ; stellv. Landesvorsitzender)