Hochschulfinanzierung sichern – Alumnibeitrag erlauben
Der Landtag Nordrhein-Westfalens wird aufgerufen, den Hochschulen im Rahmen eines Hochschulfinanzierungsgesetzes die Option einzuräumen, einen Alumnibeitrag für einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erheben, in Höhe von bis zu 300 € für jedes an der Hochschule studiertes Fachsemester, angefangen mit den Studienbeginnern des nächsten Semesters ab Inkrafttreten des Gesetzes. Ausgenommen sind Urlaubs-, Auslands-, und Krankheitssemester sowie, mangels […]